Welche Infrastruktur wir brauchen

Leider stellen wir in letzter Zeit öfter fest, dass Ladeinfrastruktur am Bedarf vorbei installiert wird. Sei es die Schnellladesäule auf dem Park&Ride-Parkplatz oder die Ultra-Schnellladesäule mit einer Leistung, die schwere Nutzfahrzeuge gebrauchen könnten, die aber mit solchen Fahrzeugen gar nicht angefahren werden kann.

Deshalb möchten wir auf dieser Seite kurz zusammenfassen, wo welche Infrastruktur tatsächlich gebraucht wird. Wenn Sie Fragen haben, stehen wir selbstverständlich gerne beratend zur Verfügung.


Grundversorgung

Überall dort, wo Fahrzeuge längere Zeit stehen, benötigen wir kostengünstige Typ 2 Anschlüsse, davon aber viele. Wallboxen mit einer Anschlussleistung von 3 bis 11 kW reichen völlig aus. Diese Anschlüsse kann jedes Fahrzeug nutzen und nur wenige Fahrzeuge können an Typ 2 mehr als 11 kW überhaupt abrufen. Diese Infrastruktur brauchen wir auf Parkplätzen / in Parkhäusern für Langzeitparker (ab 4 Stunden). An der Arbeit, im Wohngebiet, auf dem Park&Ride-Parkplatz. Die Stromkosten lassen sich z.B. in die Parkgebühren einpreisen, ganz ohne Abrechnungsaufwand.


Kurzzeitparken

Das sind Parkplätze, die in der Regel nicht länger als eine Stunde genutzt werden. Z.B. beim Supermarkt oder auch im Abholparkhaus am Flughafen. Hier sollten Ladesäulen mit mindestens 20 kW Leistung installiert werden. Idealerweise Triple-Charger mit jeweils 2 Stellplätzen. Diese Säulen sollten gleichzeitig AC-Laden (an Typ 2) und DC-Laden (an CCS oder CHAdeMO) ermöglichen. Zusätzlich können noch kostengünstige Ladepunkte (siehe Grundversorgung) installiert werden für Fahrzeuge, die nicht schnell geladen werden können (z.B. Plug-In-Hybride).


Schnelllader

Diese Ladesäulen werden ausschließlich zum Zweck des Schnellladens angefahren. Genau wie an der Zapfsäule für Verbrennungsfahrzeuge, muss der Ladepunkt sofort nach dem Ladevorgang wieder freigegeben werden. Die Ladeleistung sollte zwischen 50 und 100 kW liegen. Durch ein Lastmanagement ist es z.B. möglich, entweder 2 Fahrzeuge mit je 50 kW zu versorgen oder ein einzelnes Fahrzeug mit 100 kW, wenn der zweite Anschluss frei ist.


Ultra-Schnelllader

Die extremen Ladeleistungen bis 350 kW sind derzeit nur für LKW und Busse denkbar, die über einen entsprechend großen Akku verfügen. Die Parkplätze müssen also auch baulich so gestaltet sein, dass sie mit einem schweren Nutzfahrzeug verwendet werden können. Für PKW sind diese Ladepunkte jedenfalls überdimensioniert und das Geld wäre in den anderen Kategorien besser investiert.


Beschilderung

So stellt man sicher, dass ein Ladepunkt auch genutzt werden kann:

Parkverbot. Elektrofahrzeuge während Ladevorgang frei.

So stellt man sicher, dass ein Ladepunkt möglichst nicht genutzt wird:

Links ist der eigentliche Parkplatz.
Nachts (von 19 bis 7 Uhr) darf man dort gar nicht parken.
In der übrigen Zeit darf jeder eine Stunde mit Parkscheibe parken.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie mit Ihrem Elektroauto diesen Platz ergattern, dürfen Sie während dem Laden auf das Auslegen der Parkscheibe verzichten.

Hier ist man schonmal vorbereitet, falls demnächst Elektrotaxis kommen:

Ein Platz für Taxis und ein Platz für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs.